1. Vertragsumfang 2. Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko 3. Eigentum des Vermieters 4. Preise 5. Sturm, Unwetter, Aufsicht 6. Lieferung / Rückgabe 7. Leistungsänderung 8. Stromanschluss 9. Montage / Genehmigungen 10. Steuern und Gebühren 11. Betreuung der Mietobjekte 12. Gewährleistung 13. Haftung / Versicherung / Sonstiges 14. Besondere Hinweise

1Vertragsumfang

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Das Stillschweigen des Vermieters zu etwaigen abweichenden Vertragsänderungswünschen des Mieters gilt in keinem Fall als Zustimmung.

Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.

2Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko

Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrags unzumutbar oder unmöglich machen (z. B. Stau, Erkrankung, Diebstahl usw.), steht dem Vermieter das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

2.1 Kostenlose Stornierung

Der Mieter kann bis zu 4 Tage vor der Abholung die Reservierung kostenlos stornieren.

2.2 Reservierungen über mehr als 2 Tage

Bei Reservierungen von mehr als 2 Tagen muss keine Anzahlung des Mietpreises geleistet werden.

2.3 Wetterbedingte Stornierung

Dem Mieter wird bis 10:00 Uhr am Tag der Abholung des Mietobjekts eine kostenlose Stornierung eingeräumt, die ausschließlich für Wetterbedingungen gilt.

Bei Stornierungen aus anderen Gründen können 50 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden.

2.4 Schulanfangswochenenden

An Schulanfangswochenenden bezieht sich der Preis immer auf eine Mietdauer von Freitag bis Sonntag, also 2 Tage.

3Eigentum des Vermieters

Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden.

Die Verhaltensregeln und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstige Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet.

Die vom Vermieter beigestellten Mietobjekte stehen im Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist daher weder zur Untervermietung noch zur Verpfändung oder sonstigen Weitergabe – aus welchem Rechtsgrund auch immer – berechtigt.

4Preise

4.1 Mietpreis / Reinigung / Zahlungsarten

Der Mietpreis wird bei Abholung sofort in bar oder per Kartenzahlung fällig. Bei Kartenzahlung fallen zusätzlich 2 % Gebühren an.

Die Burgen müssen sauber zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Endreinigungspauschale von 30,00 € nachträglich erhoben.

Für die allgemeine Reinigung der Burgen und Teppiche wird seit dem 01.01.2022 eine Endreinigungspauschale von 20,00 € pro vermietetem Objekt fällig.

Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.

5Sturm, Unwetter, Sicherung und Aufsicht

5.1 Sturm- und Unwettergefahr

Bei Sturm- und Unwettergefahr (ab Windstärke 4) hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen die zur Verfügung gestellten Gegenstände sofort abzubauen und ordnungsgemäß zu sichern.

5.2 Witterungssicherung

Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern.

5.3 Verkehrssicherungspflicht

Bei Vermietung von Kinderattraktionen etc. übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung zu sorgen, es sei denn, der Vermieter übernimmt durch gesonderte Vereinbarung die Beaufsichtigung während der Veranstaltungszeit.

5.4 Obhutspflicht

Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes an den Vermieter oder einen seiner Beauftragten erfolgt ist.

6Lieferung / Selbstabholung / Rückgabe

6.1 Lieferung

Lieferungsverzug und Liefertermine sind angemessen zu verlängern, wenn der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Lieferung gehindert ist.

Nicht zu vertreten sind insbesondere:

Im Falle der Vereinbarung eines Fixtermins ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, gänzlich unmöglich wird.

Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen in diesen Fällen nicht.

6.2 Selbstabholer

Selbstabholer erhalten eine Einweisung zum Mietobjekt.

6.3 Rückgabezustand

Der Mietartikel muss sauber und trocken wieder beim Vermieter abgegeben werden.

Folgekosten für Reinigung und Trocknung in Höhe von 20,00 € werden erhoben. Diese Kosten entstehen auch bei unserem Abholservice sowie bei Aufsichtspersonal.

7Leistungsänderung

Der Vermieter behält sich vor, Änderungen der in Auftrag gegebenen Leistungen vorzunehmen, wenn die Interessen des Mieters nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die vertraglich versprochenen Leistungen im Wesentlichen erhalten bleiben.

8Stromanschluss

Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss mit 220 V zur Verfügung, der mit 16 A abgesichert ist und ausschließlich die Mietobjekte mit Strom versorgt.

9Montage / Genehmigungen

Der Mieter übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (z. B. Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder allfällig notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht (z. B. nach der StVO) auf eigene Kosten.

Diese Genehmigungen sind dem Vermieter unaufgefordert rechtzeitig vorzulegen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser übernommenen Pflichten gegen den Vermieter gestellt werden, auf erste Anforderung schad- und klaglos zu halten.

10Steuern und Gebühren

Der Mieter übernimmt die Bezahlung sämtlicher Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. der weiteren Nutzung der gemieteten Objekte.

Dies gilt insbesondere für Nutzungsgebühren für öffentlichen Grund, gleich in welcher Form.

Der Mieter verpflichtet sich, bei Verletzung dieser Vertragsbestimmung den Vermieter gegenüber Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung schad- und klaglos zu halten.

11Betreuung der Mietobjekte

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte durch geeignete erwachsene Personen ständig zu beaufsichtigen.

Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit den Verhaltensregeln und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

12Gewährleistung

12.1

Der Vermieter hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten Eigenschaften besitzen.

12.2

Treten Mängel auf, hat der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern.

12.3

Schlägt eine Nachbesserung fehl, kann der Mieter die vereinbarte Vergütung angemessen mindern.

12.4

Offensichtliche Fehler hat der Mieter unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, erlischt insoweit sein Gewährleistungsanspruch.

12.5

Ist der Mieter Vollkaufmann, hat er gelieferte Gegenstände unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. §§ 377, 378 HGB gelten entsprechend.

13Haftung / Versicherung / Sonstiges

13.1 Haftung des Mieters / Schadenminderung

Der Mieter ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen des Vermieters, es sei denn, er kann glaubhaft darlegen, dass die Schäden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.

Eine Haftung für Schäden, die eventuell durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Auftragnehmer auch gegenüber Dritten nicht.

Für in Verlust geratene Gegenstände haftet der Mieter in Höhe der Reparaturkosten, höchstens jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Für Schäden, die ausschließlich auf einem Verstoß des Mieters gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 5 beruhen, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. Im Übrigen gilt § 254 BGB.

Von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5 beruhen, hat der Mieter den Auftragnehmer intern freizustellen.

13.2 Haftung während der Mietzeit

Der Mieter haftet während der Mietzeit und bei Mietüberschreitung für Verluste (Abhandenkommen) der Mietgegenstände sowie für alle Beschädigungen, die durch vertragswidrigen oder sonstigen unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

Er haftet hierbei auch für seine Angestellten, Beauftragten sowie sonstige Dritte.

13.3 Versicherung / Salvatorische Klausel

Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

Unwirksame Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann gesetzeskonform so auszulegen, dass sie dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages möglichst nahekommen.

14Besondere Hinweise zu den Mietgegenständen

14.1 Besondere Vorsicht

Bei diesen Mietgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen, Verunreinigungen sowie Personenschäden.

Deshalb sind die Vorschriften und die Einweisung durch den Vermieter unbedingt zu beachten und strikt zu befolgen.

14.2 Zusätzliche Reinigungskosten

Sollten stärkere Verunreinigungen an dem Mietobjekt entstanden sein, können bis zu 50,00 € zusätzlich für die Reinigung in Rechnung gestellt werden.

14.3 Beschädigung / Verlust / Zerstörung

Bei Beschädigungen an diesen Mietobjekten ist häufig keine Reparatur möglich. Bei Verlust oder Zerstörung wird daher der Wiederbeschaffungswert (Neupreis) in Rechnung gestellt.

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